Die päpstliche Delegationsgerichtsbarkeit gilt als eines der zentralen Mittel zur Durchsetzung des päpstlichen Jurisdiktionsprimats während des 12. und 13. Jahrhunderts in der gesamten Christenheit. Gleichwohl liegen bisher nur für wenige Regionen detaillierte Studien vor.
Anhand der Kirchenprovinz Salzburg sowie der Bistümer Augsburg und Eichstätt bietet Philipp T. Wollmann erstmals eine umfangreiche Untersuchung zu einem Gebiet des römisch-deutschen Reiches. Dabei steht neben der regionalen Ausprägung und Rezeption vor allem die Frage nach den Gründen für die besondere Entwicklung der Delegationsgerichtsbarkeit im Spannungsfeld zwischen Region und Kurie im Zentrum.