Der Einsatz algorithmenbasierter Systeme wird angesichts fortschreitender Entwicklungen bei Schlüsseltechnologien der Künstlichen Intelligenz zunehmend auch für den Bereich der Justiz erwogen. Die Arbeit widmet sich den technischen und rechtlichen Grundlagen des Einsatzes solcher Systeme speziell in der Strafzumessung. Anhand des geltenden Strafzumessungsrechts wird zunächst die Komplexität der praktischen Umsetzung der Strafzumessungsaufgabe skizziert. Daraufhin wird aufgezeigt, dass der Einsatz von Systemen, entwickelt auf Basis maschinellen Lernens unter Heranziehung einer Vielzahl von Strafzumessungsentscheidungen, zur Unterstützung der richterlichen Entscheidung durchaus realisierbar erscheint, aber auch grundlegende Umsetzungshürden zu überwinden sind. Schließlich wird der rechtliche Rahmen des Einsatzes derartiger Systeme erörtert. Im Ergebnis ist ihre Nutzung zur Entscheidungsunterstützung rechtlich zulässig, jedoch nur, soweit gewährleistet ist, dass insbesondere die richterliche Unabhängigkeit und grundlegende Rechte des Angeklagten nicht verletzt werden.