Die „Institutiones jurisprudentiae divinae“ stellen das erste Naturrechtslehrbuch von Christian Thomasius dar. Trotz der betonten hervorgehobenen sachlichen Nähe zu Pufendorfs Naturrecht geht Thomasius doch eigene Wege. Mit der Identifikation der vernünftigen Natur des Menschen mit dessen geselliger Natur gewinnt Thomasius das grundlegende Naturrechtsprinzip: dasjenige müsse man tun, was mit dem geselligen Leben der Menschen übereinkommt, was ihm widerstreitet, müsse man unterlassen. Anspruch seiner Naturrechtslehre ist es, vor allem den Rechtswissenschaften eine Grundlage zu verschaffen. Dabei stellen die „Institutiones“ ein wichtiges Element in der praktischen Philosophie des ersten deutschen Aufklärers dar.