Zum Werk
Mit Band 1 startete die nunmehr 10. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das 13bändige Werk voraussichtlich 2027, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Es folgen die Bände 2 und 3 zum Allgemeinen Schuldrecht im Herbst 2025 sowie die Bände 9 zum FamilienR I und 11 zum Erbrecht ebenfalls im Herbst 2025.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Unverzichtbar ist die 10. Auflage darüber hinaus in Anbetracht der im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzesänderungen.
Alle Reformen beobachtet das Gesamtteam des Münchener Kommentars zum BGB und arbeitet die Änderungen zuverlässig ein.
Band 8 behandelt das Sachenrecht mit §§ 854-1296 BGB, WEG sowie das Erbbaurechtsgesetz.

Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.