Für leukämiekranke Kinder ist die Transplantation von Stammzellen vielfach nicht nur die beste, sondern die einzige Behandlungsmöglichkeit. Obwohl die DKMS in vielen Fällen geeignete Spender vermitteln kann, gelingt dies leider nicht immer. Aus diesem Grund wird im Vereinigten Königreich die HLA-Typisierung von in-vitro-Embryonen zur gezielten Zeugung von Rettungsgeschwistern seit über 20 Jahren praktiziert. In Deutschland hingegen ist die Selektion eines Embryos anhand seiner Gewebemerkmale im Wege der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a ESchG mit Strafe bedroht.
Die Autorin arbeitet heraus, dass das ausnahmslose Verbot der HLA-Typisierung von in-vitro-Embryonen keineswegs durch das Grundgesetz geboten ist. Unter Berücksichtigung der praktischen und regulatorischen Erfahrungen des Vereinigten Königreichs entwirft sie einen Reformvorschlag für § 3a ESchG, welcher die gezielte Zeugung von Rettungsgeschwistern künftig unter strengen Bedingungen auch in Deutschland ermöglichen würde.