Das Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) regelt die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern und deren Nachbarn, um ein geordnetes Zusammenleben sicherzustellen und Streitigkeiten zu vermeiden. Es enthält Bestimmungen zur Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden sowie zur Definition, Errichtung und Nutzung von Nachbarwänden als gemeinsame Bauelemente zwischen Grundstücken. Ebenso regelt es die Errichtung von Grenzwänden entlang der Grundstücksgrenze.

Besondere Vorschriften gibt es zur Dachtraufe, insbesondere zur Ableitung von Niederschlagswasser und zur Anbringung entsprechender Einrichtungen. Zudem enthält das Gesetz Regelungen zu Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstigen Anlagen, die das Geländeniveau beeinflussen und sich auf Nachbargrundstücke auswirken können.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind die Vorschriften zu Einfriedigungen, die die Pflicht zur Errichtung von Zäunen oder Mauern zur Abgrenzung von Grundstücken festlegen. Ebenso sind Grenzabstände für Pflanzen geregelt, die Mindestabstände für Bäume, Sträucher und Hecken zur Grundstücksgrenze definieren. Abschließend enthält das NachbG NRW allgemeine Vorschriften zum Schutz der Nachbarrechte und zur Verjährung von Ansprüchen.