Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt in Deutschland die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Verfahren, Behandlungen und Heilmittel. Es stellt besondere Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbung im Gesundheitsbereich, um Verbraucher vor irreführenden oder unsachlichen Werbeaussagen zu schützen. Das HWG untersagt unter anderem irreführende Heilversprechen, unzulässige Empfehlungen von Ärzten und Werbung mit Angst oder Selbstheilungsgarantien. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine sachliche, verantwortungsvolle Gesundheitswerbung sicherzustellen.