Der Nutzen für die »Volksgemeinschaft« dominierte die Rentenversicherungspolitik des Reichsarbeitsministeriums in der NS-Diktatur.
Die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung erfuhr während der Zeit des Nationalsozialismus keine grundlegenden Änderungen - so die bisherige Annahme in der historischen Forschung. Tatsächlich hat die Politik des Reichsarbeitsministeriums dazu geführt, dass bei der Vergabe von Rentenleistungen Nützlichkeitserwägungen für die »Volksgemeinschaft« die dominierende Rolle spielen sollten. Vermeintlich brachliegende Arbeitskräfte unter den Leistungsempfängern der Rentenversicherung wurden so dem nationalsozialistischen Arbeitseinsatz wieder zugeführt. Grundlage dieser Entwicklung war ein Wandel der Verwaltungsstrukturen in der mittleren und unteren Ebene des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Reichsarbeitsministerium konnte dabei die vermeintliche Schwäche, die die Reichsministerien während der NS-Zeit kennzeichnete, durch eine entschiedene Rechtsverordnungspraxis mehr als ausgleichen. Alexander Klimo geht der Frage nach, wie ein Reichsministerium unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur agierte und trotz Widerständen von NS-Organisationen und anderer Reichsministerien ein eigenständiges politisches Profil entwickeln konnte.