In den letzten Jahren wurden zahlreiche regulatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten veröffentlicht. Es ist allerdings zu vermuten, dass die meisten dieser Regelungen das Ergebnis politischer Diskussionen und nicht ökonomischer Überlegungen sind. Von regulatorischen Maßnahmen verschont, bleibt bis heute die Emissionsrechteberichterstattung, welche idealtypisch für einen solchen Nachhaltigkeitsaspekt betrachtet werden kann. Dabei gilt als Qualitätskriterium für Rechnungslegungsnormen die Gewährleistung der Entscheidungsnützlichkeit.

Anzunehmen ist, dass das Fehlen entscheidungsnützlicher Informationen den Unternehmenswert und damit Entscheidungen von Stakeholdern beeinflusst. Der Unternehmenswert kann mithilfe des wahrgenommenen Nutzens und der wahrgenommenen Kosten definiert werden. Dabei beruht die Einschätzung der Stakeholder über den Unternehmenswert auf subjektiven Umständen und ist nicht direkt beobachtbar. An diesem Punkt setzt der Wertindikator – zukünftige finanzielle Unternehmensperformance – an. Mithilfe dieses Indikators können Rückschlüsse hinsichtlich der subjektiven Wertattribute – wahrgenommener Nutzen sowie wahrgenommene Kosten – gezogen werden.

Das vorliegende Dissertationsprojekt untersucht die Fragen, ob die Emissionsrechteberichterstattung eine entscheidungsnützliche Information darstellt und hieraus eine Notwendigkeit der Ausgestaltung regulatorischer Maßnahmen entsteht. Ein umfassender Überblick wird durch eine europaweite Analyse gewährleistet. Anhand von Regressionsanalysen wird zunächst der Einfluss der Emissionsrechteberichterstattung auf den Unternehmenswert bestmöglich beleuchtet, um Aussagen hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit treffen zu können. In diesem Zusammenhang werden die Auswirkungen verschiedener Jahresabschlussangaben hinsichtlich der Emissionsrechteberichterstattung auf den Unternehmenswert detaillierter untersucht, sodass es gelingt, Ansätze regulatorischer Maßnahmen vorzuschlagen.