Die justizgeschichtliche Schrift befasst sich in 15 Kapiteln mit den Erscheinungsformen höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland seit der Errichtung des Reichskammergerichts im Jahre 1495. Die mehr als 300 Jahre währende Rechtsprechungstätigkeit des Reichskammergerichts in Speyer (bis 1689) und in Wetzlar (bis 1806) wird im Einzelnen ge-schildert. Daneben wird auch auf das Wirken des Reichshofrats in Wien eingegangen. Schwerpunkte bilden die Judikatur des Reichsoberhandelsgerichts (1869-1879) und des Reichsgerichts, dessen vier Wirkungsphasen (1879-1900, 1900-1918, 1918-1933 sowie 1933-1945) eingehend dargestellt werden. Im zweiten Teil der Abhandlung werden die justizpolitischen Schritte zur Schaffung einer neuen Bundesgerichtsbarkeit geschildert und die Errichtung der nach dem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte aufgezeigt. Abschließend wird die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft, insbesondere in den drei ersten Jahrzehnten ihres Bestehens, behandelt. Rund 100 Abbildungen, teilweise bislang unveröffentlicht, vervollständigen die Darstellung.