Die Sachbeschädigung nach §§ 303–305a StGB wird häufig als Bagatelle eingeordnet, was durch ihre vergleichsweise geringe Strafandrohung unterstrichen wird. Dabei stellt sie nicht nur die potenziell intensivste Eigentums- bzw. Sachbeeinträchtigung dar, sondern gehört auch zu den in Deutschland am häufigsten begangenen Straftaten und führt gesamtgesellschaftlich betrachtet zu enormen Gefahren und Schäden. Die Arbeit analysiert deshalb die historische Entwicklung der Sachbeschädigung als relativ junges Strafdelikt und zeigt unter Würdigung ihrer praktischen Relevanz sowie verfassungsrechtlicher Grundsätze auf, wieso sie auch heute noch strafwürdig ist. Unter Berücksichtigung dieser Strafwürdigkeitsbewertung sowie inspiriert von Vergleichen mit der Sachbeschädigung in ausländischen Rechtsordnungen, mit zivilrechtlichen Parallelvorschriften und mit anderen Eigentumsdelikten werden sodann im Anschluss Reformmöglichkeiten diskutiert und konkrete Kodifikationsvorschläge ausgearbeitet.