Die Werkstättenverordnung (WVO) regelt in Deutschland die Anforderungen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Sie definiert die Voraussetzungen für die Anerkennung solcher Einrichtungen, deren Aufgaben in der beruflichen Bildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie die Standards für Arbeitsbedingungen, Betreuung und Förderung. Ziel der WVO ist es, Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Arbeitsleben und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit durch geeignete Arbeitsangebote zu ermöglichen.