Seit dem 01.01.2024 ist in Deutschland das MinStG anzuwenden. Dadurch soll ein steuerjurisdiktionsbezogener Gesamtgewinn von Konzernunternehmen einer niedrig besteuerten Steuerjurisdiktion effektiv mit 15 % besteuert werden.

Eine niedrig besteuerte Steuerjurisdiktion besteht, wenn der steuerjurisdiktionsbezogene sog. effektive Steuersatz unter 15 % liegt. In diesem Fall fällt grundsätzlich ein sog. Steuererhöhungsbetrag an, der eine niedrig besteuerte Steuerjurisdiktion auf ein Besteuerungsniveau von 15 % anhebt. Dabei sind für die Ermittlung des effektiven Steuersatzes tatsächliche und latente Steueraufwendungen und -erträge von großer Bedeutung, die nach MinStG vielen komplexen Anpassungsregelungen unterliegen.

Die Mindeststeuerregelungen bauen grundsätzlich auf konzernspezifischen Handelsbilanz-II-Werten auf. Aus diesem Grund wird zunächst die Bilanzierung tatsächlicher und latenter Steuern nach HGB und IFRS untersucht. Im Rahmen der Bilanzierung tatsächlicher Steuern steht die Würdigung steuerlicher Risiken im Vordergrund. Bei der Bilanzierung latenter Steuern stellt u. a. die Werthaltigkeitsanalyse für aktive latente Steuern einen Untersuchungsschwerpunkt dar. Darauf aufbauend werden die mindeststeuerspezifischen Anpassungskernregelungen für tatsächliche und latente Steuern nach dem MinStG analysiert.

Im Rahmen dieser Arbeit werden die verschiedenen Regelungen einer normativen Analyse unterzogen. Hierfür werden zunächst die Rechnungslegungs- und Steuerrechtsnormen dargestellt. De lege lata bestehende Zweifelsfragen werden aufgezeigt und kritisch gewürdigt. Dafür werden zum einen vorliegende Lösungsansätze systematisiert und anschließend erörtert. Zum anderen werden eigene Lösungsansätze entwickelt, sofern dies als notwendig erachtet wird. Hierzu werden u. a. de lege ferenda-Überlegungen angestellt. Rechts- und Literaturstand der Arbeit ist der 05.01.2025.