Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Harmonisierung des materiellen Steuerrechts stellt sich die Frage, inwieweit auch das Steuerstrafrecht den Einflüssen des Unionsrechts ausgesetzt ist. Die Arbeit geht dieser Frage nach und erläutert anhand der europäischen Kompetenzordnung, weshalb die Europäische Union im Bereich des Steuerstrafrechts lediglich vereinzelt Regelungen getroffen hat und inwieweit sich dies zukünftig ändern könnte. Zudem zeigt die Arbeit, inwieweit das Unionsrecht abseits der direkten Harmonisierung durch die Loyalitätspflicht, die Grundfreiheiten und die Unionsgrundrechte das Steuerstrafrecht und dessen Anwendung im nationalen Bereich beeinflusst. Dabei widmet sich der Autor auch grundsätzlichen Systemfragen, wie z.B. dem Verhältnis der Unionsgrundrechte zu den nationalen Grundrechten oder den Grenzen der unionsrechtskonformen Auslegung, die auch jenseits des Steuerstrafrechts ihre Bedeutung entfalten.