Digitale Märkte sind von verschiedenen Besonderheiten geprägt, wie geringeren Kosten und Preisen, intermediären Geschäftsmodellen und einer zentralen Bedeutung von Daten und Innovationen. Einige dieser Besonderheiten wirken selbstverstärkend und stellen das Kartellrecht vor neue Herausforderungen. Die wohl größte Herausforderung birgt jedoch die Prominenz konglomerater Unternehmensstrukturen digitaler Großkonzerne wie Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft. Denn diese Konglomerate besitzen ein neues Ausmaß marktübergreifender Verhaltensspielräume innerhalb digitaler Ökosysteme, die häufig kaum Wettbewerb ausgesetzt sind und eine Übertragung von Marktmacht auf andere Märkte erheblich vereinfachen.

Vor diesem Hintergrund analysiert die Arbeit, ob das geltende Kartellrecht geeignet ist, um diesen Besonderheiten gerecht zu werden. § 19a Abs. 1 GWB und der Digital Markets Act (DMA) werden als besondere Ansätze zur Erfassung digitaler konglomerater Verhaltensspielräume bewertet. Um eine effektivere Kontrolle der Verhaltensspielräume digitaler Konglomerate zu ermöglichen, werden verschiedene Verbesserungsvorschläge zur Anpassung des Kartellrechts gemacht.

Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung 2025.