Das Konkordat von 1925 zwischen dem damals noch jungen Freistaat Bayern und dem
Heiligen Stuhl bot Anlass, Anregung und Gegenstand für ein Tagungsthema, dessen Relevanz im Alltagsbewusstsein einer sich immer mehr längst pluralisierenden und säkularisierenden Gesellschaft gleich Null eingeschätzt werden mag. Man kann aber mangelndes Bewusstsein auch als Erfolgsgeschichte sehen und als ein starkes Indiz für eine
gelungene rechtliche Rahmung eines funktionierenden Miteinanders in unaufgeregt
sachlösungsorientierter Kooperation von Staat und Kirche. Wie belastbar dieses Indiz
letztlich ist vor der Frage, welchen Bedingungen und Interessen die beteiligten Akteure
1925 Rechnung tragen wollten und zu tragen hatten, steht wie die Frage der Bewährung
im Mittelpunkt des Bandes, aber nicht nur: Denn zu Kontext- und Wirkungsgeschichte
gehört unabdingbar auch der Blick über die katholische Konfessionsgrenzen, dem zwei
weitere der Beiträge gewidmet sind.