Mit der Sachenrechtsrevision, welche am 1.1.2012 in Kraft trat, wurde die Bauhandwerkerbürgschaft in Art. 839 Abs. 4–6 ZGB verankert. Sie kann von Bauhandwerkern, die auf unverpfändbarem Verwaltungsvermögen Bauleistungen erbringen, als Ersatzsicherheit zum Bauhandwerkerpfandrecht in Anspruch genommen werden. Diese Dissertation behandelt die Entstehung und die Wirkungen der Bauhandwerkerbürgschaft und setzt sich detailliert mit der relevanten Lehre und Rechtsprechung auseinander. Sie liefert Antworten auf praxisrelevante Fragen – wie etwa welche materiellen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Bauhandwerkerbürgschaft errichtet werden kann, und wie diese geltend zu machen ist. Das Werk stellt einen unverzichtbaren Leitfaden zur Thematik dar.