Im Rechtsverkehr werden zunehmend automatisierte Einrichtungen eingesetzt – vom einfachen Warenautomaten bis zur KI. Der Mensch als Handlungssubjekt des Rechtsverkehrs, wie er der Konzeption des BGB zu Grunde liegt, spielt in immer mehr Fällen eine immer geringere Rolle.

Die Arbeit analyisert zunächst die rechtlichen, technischen und psychologischen Grundlagen rechtsgeschäftlicher Kommunikation. Darauf aufbauend untersucht sie, welche Auswirkungen eine Automatisierung des Geschäftsverkehrs auf die Methodik der rechtsgeschäftlichen Auslegung hat. Sie zeigt, dass sich für die durch den Technikeinsatz aufgeworfenen Fragen auf Basis der hergebrachten Auslegungsdogmatik sachgerechte Lösungen finden lassen, ohne dass Geschäftsrisiken aus der Sphäre der die Automatisierung einsetzenden Partei in die Sphäre der anderen Partei übertragen werden, aber auch ohne dass Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet werden, welche die praktische Anwendung der Vorteile von Automatisierungen verhindern.