Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.

Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht runden die Darstellung ab.

Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.

Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Julius Eichelbaum, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.

Band 9 kommentiert die Regelungen zur Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146-152c), zur falschen uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153-162), zur falschen Verdächtigung (§§ 164-165) sowie zu Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166-168) und die gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie gerichtet sind (§§ 169-173).