Der Mensch wird im 18. Jahrhundert juridisch als Träger von Rechten und anthropologisch nicht nur als vernünftiges, sondern vor allem auch als empfindsames Wesen entworfen, das sich sowohl moralisch als auch rechtlich vom Vermögen des Gefühls leiten lassen kann und soll. Das menschliche Herz wird so zum metaphorischen Quell des Rechts und rückt im gleichen Zug in den Fokus von Regierungs- und Erziehungstechnologien. Florian Schmidt arbeitet in seiner interdisziplinär angelegten Studie die wechselseitige Bezogenheit von Recht und Gefühl in literarischen, juridischen und philosophischen Texten um 1800 heraus und profiliert das Rechtsgefühl als ein für die Subjektbildung in der Moderne zentrales Konzept. Dieses erweist sich dabei als eine Kippfigur zwischen Ermächtigung und Unterwerfung: Einerseits legitimiert es emanzipatorische Forderungen nach Grund- und Menschenrechten und politischer Partizipation, andererseits wird das Subjekt von gouvernementalen Machttechnologien durchdrungen, die seine Regierbarkeit sicherstellen sollen.