Kompakter Überblick über die arbeitsrechtliche Gesetzgebung im Jahr 2024- Änderung der Regelungen über den Dienstzettel- Ablöse des Begriffes "Homeoffice" durch den wesentlich weiter gefassten Ausdruck "Telearbeit"; - Schaffung von Offenlegungspflichten und der Verpflichtung zur Einrichtung eines wirksamen Risikomanagements im BMSVG