Die sonderpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im bundesstaatlichen Gefüge birgt ein Spannungsverhältnis, welches unter dem Einfluss des Verfassungs- und Europarechts steht. Nicht zuletzt durch aktuell diskutierte Handlungsoptionen der Länder für eigene grenzpolizeiliche Aufgaben, überlagern sich im Gefahrenraum Grenze allgemeinpolizeiliche und sonderpolizeiliche Zuständigkeiten. Zudem werden durch europarechtliche Vorgaben und Entscheidungen nationale Eingriffsbefugnisse überlagert und begrenzt, was im Ergebnis ein lösungsorientiertes rechtssicheres Handeln für grenzpolizeilich tätige Behörden erfordert.