Das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) regelt in Deutschland die Gebühren und Auslagen, die Gerichtsvollzieher für ihre Amtshandlungen erheben dürfen. Es enthält einheitliche Vorschriften zur Abrechnung von Vollstreckungsmaßnahmen, Zustellungen, Pfändungen, Abnahmen der Vermögensauskunft und weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Ziel des GvKostG ist es, Transparenz und Rechtssicherheit bei den Kosten gerichtsvollzieherlicher Maßnahmen zu gewährleisten und eine nachvollziehbare Grundlage für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen zu schaffen. Die einzelnen Gebührentatbestände sind in einer Anlage zum Gesetz detailliert aufgelistet.