Das Gesetz über die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAPostG) regelt die Aufgaben, Organisation und Rechtsstellung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Diese Anstalt wurde im Zuge der Postreform II gegründet, nachdem die frühere Deutsche Bundespost in drei privatwirtschaftliche Unternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank AG) aufgeteilt wurde.