Bislang werden die Kosten für Polizeieinsätze bei Profifußballspielen zu einem weit überwiegenden Teil aus den Landeshaushalten bezahlt. Der Gesetzgeber des Landes Freie Hansestadt Bremen hat jedoch einen Vorstoß unternommen, die Fußballveranstalter zumindest bei sog. Risikofußballspielen an den Einsatzkosten anteilig zu beteiligen. Der im November 2014 ins BremGebBeitrG eingefügte § 4 Abs. 4 soll eine Rechtsgrundlage schaffen, um insbesondere bei Fußballrisikospielen für die personalintensiven Polizeieinsätze im öffentlichen Raum Gebühren erheben zu können.
Während der Autor sich im ersten Teil der Untersuchung auf rechtstatsächlicher Ebene mit den Polizeieinsätzen im Umfeld von Profifußballspielen auseinandersetzt, um eine Faktenbasis zu schaffen, auf deren Grundlage sich mit den rechtsdogmatischen Fragen der Thematik auseinandergesetzt werden kann, werden im zweiten Teil der Arbeit die (finanz)verfassungsrechtlichen Grenzen einer Polizeikostenbeteiligung aufgezeigt.