Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Trotz einer Öffnungsklausel für den Beschäftigtendatenschutz ergeben sich große Neuerungen zum Beispiel für betriebliche Datenschutzbeauftragte. Ebenso besteht dadurch die Möglichkeit, Regelungen durch Betriebsvereinbarungen zu treffen. Der Autor untersucht die europarechtlichen Vorgaben etwa hinsichtlich Zweckbindung, Profiling und Scoring und lotet den nationalen Gestaltungsspielraum und die Auswirkungen für die Praxis aus. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Beurteilung von Big Data-Anwendungen, die im Personalwesen etwa im Bereich der Eignungsdiagnostik bereits vermehrt eingesetzt werden. Die Ergebnisse liefern einen wertvollen Beitrag für die Diskussion über die Möglichkeit und die Notwendigkeit eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes.