Das Landeszustellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) regelt die förmliche Zustellung von Verwaltungsakten und anderen behördlichen Dokumenten im Land NRW. Es bestimmt, in welchen Fällen eine Zustellung notwendig ist, welche Zustellungsarten zulässig sind (z. B. persönliche, postalische oder elektronische Zustellung) und welche rechtlichen Folgen eine fehlerhafte Zustellung hat. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zur Zustellung durch die Post, durch öffentliche Bekanntmachung und durch elektronische Kommunikationsmittel. Ziel des LZG NRW ist es, einheitliche und rechtssichere Zustellungsverfahren für Behörden in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.