Vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG zur Nichtigkeit des § 217 StGB und der damit verbundenen Stärkung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben stellt sich die Frage, ob und wie dem Wunsch auf Sterbehilfe auch im Strafvollzug nachgegangen werden kann. Die Autorin beleuchtet die verfassungs- und strafrechtlichen Konsequenzen, die sich aus benanntem Urteil ergeben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Strafgefangenen Beihilfe zum Suizid geleistet werden darf und welche strafrechtlichen Risiken dabei bestehen. Um das derzeitig bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Recht Inhaftierter auf selbstbestimmtes Sterben einerseits und den damit verbundenen Strafbarkeitsrisiken Dritter in Fällen fehlender Freiverantwortlichkeit andererseits aufzulösen, wird mangels derzeitiger gesetzlicher Regelung ein umfassender allgemeiner Rechtsrahmen dargelegt, der auch den Bereich des Strafvollzuges mitbedenkt.