Das Vereinsgesetz (VereinsG) regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Verbot, die Auflösung und die Beobachtung von Vereinen, insbesondere wenn diese gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die Völkerverständigung oder die Strafgesetze verstoßen. Es gilt neben dem bürgerlich-rechtlichen Vereinsrecht (§§ 21 ff. BGB) und betrifft insbesondere politisch oder extremistisch ausgerichtete Organisationen, deren Aktivitäten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen können.