Archive sind staubige Keller für mittelalterliche Urkunden und nur für Historiker relevant - so das gängige und unzutreffende Vorurteil. Vielmehr verfügen gerade staatliche Archive über Informationen jeder Epoche bis hin zur Gegenwart.

Das Bundesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Es hat den Zugang zu diesem Archivgut unter Wahrung des Schutzes privater und öffentlicher Belange zu gewährleisten.

In seiner Abteilung Militärarchiv verwahrt das Bundesarchiv u.a. eine sechsstellige Anzahl Unterlagen deutscher Rüstungsunternehmen. Abgedeckt wird der Zeitraum seit Mitte des 19. Jahrhunderts bis heute. Vorhanden sind ferner Unterlagen zu Kritischen Infrastrukturen, die in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Ziel von Sabotageakten wurden. Die deutsche Wirtschaft ist auf die Funktionsfähigkeit dieser Infrastrukturen angewiesen.

Bei Anträgen auf Nutzung des o.g. Archivguts treffen zwei entgegengesetzte Interessen aufeinander. Der Antragsteller hat grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzung und damit auf Zugang. Auf der anderen Seite stehen die Geheimhaltungsinteressen der Industrie. Sie sind nach der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung unter dem Schlagwort der Integrierten Sicherheit zugleich öffentliche Interessen. Dieses Spannungsverhältnis aufzulösen und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Zugang gewährt wird, ist Aufgabe des Bundesarchivs.

Am Beispiel von Unterlagen zu Rüstungsgütern sowie zu Kritischen Infrastrukturen wird dargestellt, aufgrund welcher Rechtsnormen wirtschaftsrelevante Informationen ins Bundesarchiv gelangen und zu Archivgut des Bundes werden.
Anschließend werden das Recht öffentlicher Stellen und Dritter auf Zugang zu diesem Archivgut sowie mögliche rechtliche Beschränkungen dieses Zugangs untersucht. Der Fokus liegt dabei auf dem Umweltinformationsgesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Bundesarchivgesetz.