Die Arbeit ist eine Erweiterung und Ergänzung der rechtlichen Auseinandersetzung mit Cum/Ex und Cum/Cum. Die durch Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte verursachten Steuerschäden belaufen sich in Deutschland im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2020 auf mindestens 35 Milliarden Euro. Bislang wurden Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte vorwiegend aus steuerrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Perspektive betrachtet. Wenig diskutiert wurden hingegen ihre börsen- und wertpapierhandelsrechtlichen Implikationen. Die Arbeit untersucht daher, wie steuerlich motivierte Wertpapierhandelsgeschäfte, insbesondere in Gestalt von Cum/Ex und Cum/Cum, unter dem Gesichtspunkt des Marktmanipulationsverbots zu bewerten sind, und welche Konsequenzen sich daraus für die rechtliche Verantwortung der Börsen- und Wertpapierhandelsaufsicht sowie des Börsenträgers ergeben. Abschließend entwickelt die Arbeit rechtspolitische Anregungen und Vorschläge.