Unter dem Eindruck angespannter Haushaltslagen der Kommunen haben die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie sind eine der wenigen »Stellschrauben« im kommunalen Finanzsystem, mittels derer die Kommunen sich eigenständig Einnahmen erschließen können. Obwohl die Kompetenzgrundlage der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuer in Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG bereits im Zuge der Reform der Finanzverfassung im Jahr 1969 in das Grundgesetz eingefügt wurde, wirft sie bis heute jedoch zahlreiche rechtsdogmatische Fragestellungen auf. Die Arbeit greift diese Fragen auf und unterzieht sie einer grundlegenden Analyse. Die Arbeit verdeutlicht sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen des kommunalen Steuererfindungsrechts. Insbesondere mit der Einführung der Übernachtungsteuer, der Wettbürosteuer und der Verpackungsteuer rückte diese Thematik zuletzt in den Fokus von Rechtsprechung und Literatur.