Verfassungsentwicklung durch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt die Verfassungsrechtswissenschaft, seit das Gericht 1951 seine Arbeit aufgenommen hat. Und dennoch ist nicht bis ins Letzte geklärt, was sich dabei in welcher Weise vollzieht. Bislang wenig beachtet wird die ausgeprägte Tatsachendimension der verfassungsgerichtlichen Maßstabbildung. Die Autorin und ehemalige Verfassungsrichterin Gabriele Britz zeigt anhand einer exemplarischen Rechtsprechungsanalyse, wie sehr außerrechtliche Annahmen die Verfassungsinterpretation prägen. Sie beobachtet, dass in die gerichtliche Maßstabarbeit vielfältige Annahmen darüber einfließen, in welcher Interpretation Grundgesetznormen die ihnen zugedachte Wirkung tatsächlich entfalten können. Daher wird die tatsachengeprägte Maßstabbildung als eigenständiger Mechanismus der Verfassungsentwicklung modelliert, der sich sowohl von normativ geprägter Maßstabbildung als auch von Tatsachenannahmen bei der Sachverhaltskonstruktion abgrenzt. Wo tatsächliche Annahmen die Verfassungsentwicklung prägen, ist diese Entwicklung weniger normativ schöpfende Innovation, sondern mehr normwahrende Adaption an reale Verwirklichungsbedingungen. Dies verändert das Spannungspotenzial gerichtlicher Verfassungsentwicklung. Zentrale Herausforderungen sind insoweit die ausreichende empirische Sicherung maßstäblicher Tatsachenannahmen und die Suche nach dem angemessenen Mischungsverhältnis von expertischer Bestätigung und gerichtlicher Alltagstheorie. Aus der sorgfältigen Auseinandersetzung mit der empirischen Dimension der Maßstabsbildung in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis erwächst so eine rationale Verfassungsentwicklung.